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DIE US – CORPORATION Ob mit dem Verkauf von Zugtieren oder Traktoren, Herstellung von Schwertern oder Schuhen, Transport mit Kutschen oder Kraftfahrzeugen: Seit Urzeiten hat die Menschheit miteinander Geschäfte betrieben. Für den legalen Betrieb dieser Geschäfte sind bestimmte Gesellschaftsformen erforderlich. Ebenso wie in Europa gibt es dafür auch in den USA verschiedene Rechtsformen, die (außer der Sole Proprieship) die Haftpflicht des Unternehmens beschränken. 1 Die Sole Proprieship ist vergleichbar mit einer deutschen Gesellschaft der bürgerlichen Rechts (GbR). Allerdings bieten weder Sole Proprieship noch GbR dem Eigentümer einen haftungsbeschränkten Schutz. 2. Die Limited Liability Company (LLC) ähnelt der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das von einer amerikanischen LLC im Ausland erwirtschaftete Einkommen ist – wie oft fälschlicherweise angenommen – für ausländische Gesellschafter übrigens nicht steuerfrei (wegen der vielen Nachteile, gründen wir prinzipiell keine LLC`s für Ausländer) 3. Eine Limited Partnership ähnelt der Kommanditgesellschaft (KG) 4. Eine Corporation entspricht der Aktiengesellschaft (AG). Von allen amerikanischen Unternehmensformen eignet sich die Corporation wegen ihrer zahllosen juristischen und wirtschaftlichen Vorteile am besten zur Geschäftsgründung für Ausländer. Natürlich stellen sich viele Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Corporation. In diesem Kapitel beantworten wir ihnen die wichtigsten. |
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