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Gibt es noch andere Gründungsfirmen, die billiger sind? Die Dienste aller Firmen, die Cooperationsgründungen in den USA, ohne US-Rechtsanwälte machen, beschränken sich auf Briefkastenadressen, ohne Ansprechbarkeit (außer uns bietet niemand gebührenfreie Anrufe aus der ganzen Welt und eine vollbesetzte Kanzlei an) und ohne jegliche Rechtshilfe, weswegen sie entsprechend billig sind. Auch ist „billig“ ein relativer Begriff. Z.B. sind Fahrrad und Jumbojet beides Beförderungsmittel. Von den Mitarbeiter bekommen Sie ein Fahrrad und von uns den Jumbojet. Mit einer derart gegründeten Corporation ernsthafte Geschäfte zu machen, kann geschäftlicher Selbstmord sein, denn leider haben diese Gründungsanbieter wenig Kenntnis von amerikanischen Gesetzen oder Geschäftsregeln. Bei uns sagt man: „you get what you pay for“. Beispielsweise wird die typische Delaware Corporation entweder ganz ohne Bylaws (Verfassung) geliefert, oder es wird versucht den ganzen Rechtsschutz der Corporation auf zwei oder drei Schreibmaschinenseiten zusammenzuraffen. (Die von unseren Rechtsanwälten aufgesetzten Bylaws sind über 50 Seiten lang. Es kommt deshalb oft vor, dass Ausländer, in der Annahme, ihre Corporation ohne Rechtshilfe gründen und verwalten können und damit unbewusst und dabei unnötigerweise erhebliche Strafverfolgung riskieren. Hierzu muss man wissen, dass in den USA die Unkenntnis der Gesetze keine Verteidigung ist (ignorance of the law is not a defense). In Europa ist es sicherlich kaum anders und man kann es sich weder dort, noch hier als seriösen Geschäftsmann leisten, eine Aktiengesellschaft ohne juristische Hilfe zu gründen, zumal man auch nie in der Lage sein würde, mit einer derartigen Corporation Verbindung zu Risikokapitalgebern oder dem Börsenmarkt zu bekommen. Hierbei wäre besonders vor gewissen Schwindlerfirmen zu warnen, die anbieten, mittels einer Cooperationsgründung selbsttilgende Darlehen o.ä. zu bekommen. So etwas gibt es in der ganzen Welt nicht und die Sache ist ein ganz übler Schwindel. Es ist deshalb unerlässlich, dass eine Corporation von US-Anwälten aufgesetzt wird, da eine Corporation (genau wie eine AG) eine juristische Person ist, muss diese juristische Person auch juristisch korrekt aufgesetzt worden sein, um den Schutz zur Durchgriffshaftung genießen zu können. Wenn dies nämlich nicht der Fall ist, wird einem bei evl. Streit oder Strafverfahren vor Gericht ganz schnell die Corporationsschutzhose herunter gezogen und aufgrund juristischer Ignoranz oder Fahrlässigkeit existiert plötzlich wieder die Durchgriffshaftung, die man dort vermeiden wollte. HINWEIS AN ALLE KAUFINTERESSENTEN SONDERVORTEIL: Alle Firmen bestehen seit einigen Jahren. Es könnte ihnen also nie ein Gestaltungsmissbrauch unterstellt werden, unter dem Sie eine US-Corporation nur mal schnell gegründet haben, um den Fiskus oder bösen Geschäftspartnern ein Schnippchen zu schlagen. Auch würde eine seit mehreren Jahren bestehende Corporation dem Wohlgefühl etwaiger Investoren ganz enorm dienen. (Namensänderungen sind rückwirkend möglich) |
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